07.04.10 17:27 Age: 150 Tage

Die digitale Einkommensteuererklärung kommt

Selbständige müssen ihre Bilanzen und Steuererklärungen künftig elektronisch übermitteln!

von Diplom-Betriebswirt Martin Schrahe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

(veröffentlicht: Westfalen-Blatt / Herforder Kreisblatt, 3.4.2010)

Nachdem es bereits zur Tradition geworden ist, Steuerbürger und Steuerberater mit so ge-nannten Jahressteuergesetzen zu beglücken, werden immer wieder aus Berlin die Bürger mit neuen Gesetzen konfrontiert. In jüngster Zeit sind dies gleich drei an der Zahl. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Mittelstandsentlastungsgesetz und das Bürgerent-lastungsgesetz.

Eckpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen sind die Anhebung der Steuerfreibeträge ab 2010 für jedes Kind auf insgesamt 7.008,00 € und die Anhebung des Kindergeldes um 20,00 € für das erste und das zweite Kind. Der Grundfreibetrag steigt auf 8.004,00 € im Jahr für Ledige und auf 16.009,00 € für Ehepaare. Der Eingangssteuersatz wurde bereits ab 2009 von 15 % auf 14 % gesenkt.

Ab 2011 sind Einkommensteuererklärungen für Unternehmen bzw. Unternehmer, Einnah-men-Überschuß-Rechnungen sowie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektro-nisch der Finanzverwaltung zu übermitteln. Betroffen hiervon sind in erster Linie Selbständi-ge, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Die Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde wieder auf den alten Stand von 410,00 € angehoben. Die so genannte Poolabschreibung für Wirt-schaftsgüter mit Herstellungs- und Anschaffungskosten bis 1.000,00 € bleibt als Wahlrecht erhalten.

Bei der Umsatzsteuer kann die so genannte Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 2 UStG) ab dem 1. Juli 2009 bis zu einem Umsatz von 500.000,00 € p. a. gewählt werden. Voraussetzung hier-für ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt. Besonders umstritten ist nach wie vor die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % auf Entgelte für kurzfristige Übernachtungen im Hotelgewerbe.

In der Erbschaftsteuer werden Geschwister und Geschwisterkinder wieder etwas besser gestellt. Die Steuersätze liegen nun zwischen 15 % und 43 %. Der Verschonungsabschlag in Höhe von 85 % wird unabhängig von der Lohnsumme für alle Betriebe mit bis zu 20 Be-schäftigten (bisher 10 Beschäftigte) gewährt. Wollen Firmenerben mit mehr als 20 Beschäf-tigten diesen Verschonungsabschlag erhalten, so beträgt zukünftig die erforderliche Min-destlohnsumme nicht mehr 600 %, sondern 400 % und der Betrachtungszeitraum fünf statt bisher sieben Jahre. Für die vollständige Verschonung wurde die Mindestlohnsumme von 1000 % in zehn Jahren auf 700 % in sieben Jahren abgesenkt.

Außerdem werden konzerninterne Umstrukturierungen zukünftig im Grunderwerbsteuerge-setz begünstigt.

Mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz wurden u. a. so bedeutende Änderungen, wie der Wegfall der gesetzlichen Informationspflicht des Gewerbetreibenden einer offenen Ver-kaufsstelle, seinen Namen und seine Firma anbringen zu müssen oder die gesetzliche In-formationspflicht des Gewerbetreibenden, auf Geschäftsbriefen seinen Namen angeben zu müssen, abgeschafft. Makler und Bauträger brauchen zukünftig keine Inseratensammlung mehr zu führen und schließlich wurden die Freibeträge steuerbefreiter Körperschaften, Ver-eine und Stiftungen in geringem Umfang angehoben.

Von wesentlich größerer Bedeutung für die meisten Bürger ist, dass ab dem 1.1.2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll ab-setzbar sind, soweit die Versicherungen im wesentlichen ein der gesetzlichen Krankenversi-cherung und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absi-chern. Andere Versicherungsbeiträge, die bisher zumindest teilweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnten, sind dagegen im Regelfall nicht mehr abzugsfähig.


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