Abschreibungsverfahren
Verschiedene Abschreibungsverfahren stehen zur Verfügung, um die Wertminderungen der Anlagengegenstände zu erfassen. Die lineare Abschreibung und die geometrisch-degressive Abschreibung sind die wichtigsten Verfahren.
Bei der linearen Abschreibung wird stets derselbe Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- und Herstellungkosten werden bei der linearen Abschreibung in gleichen Beträgen auf die einzelnen Jahre der Nutzungsdauer verteilt. Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich aus dem Anschaffungs- oder Herstellungswert, dividiert durch die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die einfache Berechnung ist der Vorteil der linearen Abschreibungsmethode. Die einmal errechnete Abschreibungssumme kann über die gesamte Nutzungsdauer beibehalten werden. Die lineare Abschreibung berücksichtigt aber nicht, dass die Wertminderung in den ersten Jahren höher ist als später.
Die geometrisch-degressive Abschreibung belastet die ersten Jahre der Nutzung stärker als die folgenden. Es wird jährlich immer der gleiche Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge fallen deshalb von Jahr zu Jahr, da der Abschreibungssatz unverändert bleibt, aber der Restbuchwert immer kleiner wird. Die geometrisch-degressive Abschreibung erreicht theoretisch nie den Restwert Null. Es ist deshalb sinnvoll und steuerliche erlaubt, von der geometrisch-degessiven auf die lineare Abschreivung überzuwechseln.
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