Arbeitgeber

Arbeitgeber ist derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleitung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisung er zu folgen hat (siehe auch § 1 Abs. 1 und 2 LStDV). Dies ist regelmäßig der Vertragspartner des Arbeitnehmers aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag.

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