Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Daneben treffen die Arbeitgeber weitere unterschiedliche Pflichten.

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