Außerordentliches Ergebnis
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge stehen nicht mit der betrieblichen Leistungserstellung in Verbindung. Sie sind im Gegensatz zu den betriebsgewöhnlichen Aufwendungen und Erträgen nicht regelmäßig wiederkehrend, z. B. Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Kosten für einen Sozialplan, außergewöhnliche Schadensfälle.
HPS wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und hat das Qualitätssiegel des Steuerberaterverbandes erhalten » mehr erfahren
© 2012 - HPS Steuerberatungsgesellschaft mbH
» Impressum » Weiterempfehlen





