Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist ein Bilanzposten des Anlagevermögens. Zur Betriebsausstattung gehören z. B.  Lager-, Werkstatt- und Kantineneinrichtungen, Sanitärräume. Die Geschäftsausstattung umfasst beispielsweise Büro-, Ausstellungs- und Ladeneinrichtungen, EDV-Anlagen.

HPS wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und hat das Qualitätssiegel des Steuerberaterverbandes erhalten » mehr erfahren

© 2012 - HPS Steuerberatungsgesellschaft mbH » Impressum   » Weiterempfehlen