Bewertung
Vermögensgegenständen Geldwerte zuzuordnen ist Bewertung. Die einzelnen Posten des Vermögens und des Kapitals sind in der Handelsbilanz in Geldwerten auszudrücken und zu bilanzieren. Bewertungen sind auch in der Steuerbilanz und in der Kostenrechnung vorzunehmen. Unterschiedliche Betrachtungsweisen in der Bewertung führen zu anderen Wertbegriffen. Der Schutz des Gläubigers steht in den Wertbegriffen und Bewertungsvorschriften des Handelsrechts im Vordergrund. Die Bilanz und die Rechenschaftslegung sollen sein Interesse gebührend berücksichtigen. Das Prinzip des Teilhaberschutzes wird dadurch erreicht, dass willkürliche Unterbewertungen von Vermögensgegenständen bzw. Überbewertungen von Schulden nicht mehr erlaubt sind. Bewertungsfragen spielen im Rechnungswesen eine wichtige Rolle, und zwar in verschiedenen Bereichen:
- Kostenrechnung - Kalkulation der Verkaufs- und Angebotspreise
- Erfolgsrechnung - Ermittlung des Gewinns
- Handelsbilanz - Bewertung des Vermögens und der Schulden am Bilanzstichtag
- Steuerbilanz - Bewertung zu Steuerzwecke
Der verfolgte Rechenzweck ist maßgebend für die Bewertung. So hat das gleiche Gut einen unterschiedlichen Wert, je nachdem, ob es in der Kostenrechnung, der Handelsbilanz, der Steuerbilanz oder der Liquidationsbilanz erscheint.
Die Bewertung hat große Bedeutung in der Bilanz und hat Rückwirkungen auf die Höhe des Gewinns. Ein Wirtschaftsgut kann grundsätzlich nach seinem "Wert" bei der "Anschaffung", seinem Anschaffungswert, bewertet werden. Das Anschaffungswertprinzip orientiert sich an einem Wert in der Vergangenheit. Eine etwaige Wertminderung durch Abnützung oder Zeitablauf wird durch Abschreibungen berücksichtigt. Das Anschaffungswertprinzip folgt dem Grundsatz der nominalen Geldkapitalerhaltung. Bei Inflation ist aber keine reale Kapitalerhaltung gewährleistet.
Wirtschaftsgüter können zum gegenwärtigen Markt- oder Wiederbeschafftungswert bewertet werden, also dem Wert am Bilanzstichtag. Das Tageswertprinzip ist an der substanziellen Erhaltung des Kapitals interessiert. Gewinn liegt erst dann vor, wenn die gestiegenen Wiederbeschaffungspreise in der Erfolgsrechnung berücksichtigt sind.
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