Bilanzänderungen
Bilanzänderung bedeutet, einen richtigen Bilanzansatz durch einen anderen zu ersetzen. Eine Bilanzänderung kann vorgenommen werden, wenn handelsrechtlich oder steuerrechtlich ein Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrecht besteht. Bilanzänderungen wirken sich wie Bilanzberichtigungen auf die folgenden Geschäftsjahre aus. Die auf den Bestandskonten vorgetragenen Anfangsbestände sind im Rahmen der vorbereitenden Abschlussbuchungen entsprechend zu korrigieren.
HPS wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und hat das Qualitätssiegel des Steuerberaterverbandes erhalten » mehr erfahren
© 2012 - HPS Steuerberatungsgesellschaft mbH
» Impressum » Weiterempfehlen





