Binnenmarkt
Der Europäische Binnenmarkt steht für den "freien Verkehr" von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass EU-Bürger in der gesamten EU leben, arbeiten, studieren und ihren Geschäften nachgehen können, außerdem verfügen sie in ihrem Heimatland über eine große Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Eckpfeiler des Binnenmarktes sind die "vier Grundfreiheiten" - der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten, auf die sich die EU-Bürger direkt berufen können, sind im EG-Vertrag festgeschrieben und von den nationalen Behörden zu respektieren.
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