Check-the-Box-Verfahren
Seit 1996 besteht in den USA ein Vereinfachungswahlrecht, wonach der Steuerpflichtige selbst entscheiden kann, ob sein Unternehmen steuerlich als Kapital- oder Personengesellschaft behandelt werden soll. Im Rahmen dieses "check-the-box"-Verfahrens kann der Steuerpflichtige durch Ankreuzen auf einem Vordruck die gewünschte Behandlung als Kapital- oder Personengesellschaft bestimmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechtes ist, dass es sich um ein eigenständiges Unternehmen handelt, das nach US-Steuerrecht nicht zwingend als Kapitalgesellschaft einzuordnen ist (sog. "per se corporation"). Eine deutsche Aktiengesellschaft gilt in den USA beispielsweise zwingend als Kapitalgesellschaft. Das Wahlrecht kann hier nicht ausgeübt werden. Die Änderung der einmal gewählten Klassifizierung durch erneutes Ausüben des Wahlrechts ist nach 5 Jahren möglich. Dabei gilt es jeoch zu beachten, dass die Änderung der Klassifizierung von einer Kapital- zu einer Personengesellschaft als Auflösung der Kapitalgesellschaft gilt mit der Folge, dass eventuelle stille Reserven aufzudecken sind.
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