Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige, einer selbständigen Nutzung unterliegende Vermögensgegenstände können im Jahre der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen ab 2008 ohne Umsatzsteuer unter 150,-- Euro liegen. Für abnutzbare bewegliche Gegenstände deren Anschaffungskosten 150,-- bis 1.000,-- Euro betragen wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden 4 Jahr mit 20 % aufzulösen ist.

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