Grenzgänger

Grenzgänger sind Personen, die in der Nähe der Grenze wohnen, ihre Arbeit jedoch auf der anderen Seite der Grenze ausüben und daher regelmäßig diese Grenze überqueren. Grenzgänger erzielen ihre Arbeitseinkünfte somit in einem anderen Staat als ihrem Wohnsitzstaat. Dies würde dazu führen, dass sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat diese Arbeitseinkünfte besteuern. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verzichtet der Wohnsitzstaat in diesen Fällen auf sein Besteuerungsrecht. Dennoch wären Grenzgänger gegenüber solchen Arbeitnehmern, die im Wohnsitzstaat tätig sind, steuerlich benachteiligt, wenn der Tätigkeitsstaat ihnen nicht die für unbeschränkt Steuerpflichtige vorgesehenen personen- und familienbezogenen Entlastungen gewähren würde. Aus diesem Grund hat Deutschland in seinen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarstaaten Frankreich, Belgien, Schweiz und Österreich die Grenzgänger-Besteuerung speziell geregelt. Danach wird das Besteuerungsrecht für die Arbeitseinkünfte dem Wohnsitzstaat zugewiesen. Der Tätigkeitsstaat verzichtet in diesen Fällen auf sein Besteuerungsrecht, wobei im Verhältnis zur Schweiz noch Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

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