Kapitalertragsteuer
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Die entsprechende Kapitalertragsteuer, in der Umgangssprache oft als Zinsabschlagsteuer bezeichnet, ist ein Teil der Einkommensteuer. Sie wird bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt (vgl. auch Abgeltungssteuer).
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