Per Country Limitation

Ausländische Steuern können auf die deutsche Einkommen-/Körperschaftsteuer angerechnet werden bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf diese ausländische Einkünfte entfällt. Das Anrechnungsverfahren ist anzuwenden, wenn die Einkünfte aus einem Land stammen, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat oder wenn das anzuwendende DBA dies vorsieht. Die Ermittlung der Höchstbeträge für die Anrechnung wird pro Land durchgeführt, d. h. in die Berechnung werden alle Einkünfte und alle gezahlten Steuern eines Landes einbezogen. Einbezogen werden nicht Einkünfte, die nach dem DBA steuerfrei sind.

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