Reverse-Charge
Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger. In dessen Person fallen somit Steuerschuld und Vorsteuerabzug zusammen und saldieren sich direkt. Ziel dieses Modellansatzes ist in erster Linie eine Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.
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