Rücklagen
Rücklagen sind Eigenkapital, werden aber getrennt vom Grundkapital der Aktiengesellschaft bzw. dem Stammkapital der GmbH ausgewiesen. Sie werden gebildet, um etwaige künftige Jahresverluste ausgleichen zu können.
Offene Rücklagen werden in der Bilanz gesondert unter der Position "Eigenkapital" ausgewiesen. Das "gezeichnete Kapital" wird grundätzlich zum Nennwert ausgegeben und heißt bei der AG Grundkapital, bei der GmbH Stammkapital. Das satzungsmäßig festgelegte Eigenkapital entspricht also dem gezeichneten Kapital und hat einen fixen Charakter. Das Konto "Rücklagen" soll die Veränderungen des Eigenkapitals auffangen.
Das HGB verlangt in § 266 HGB den gesonderten Ausweis der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen. Während Gewinnrücklagen aus dem Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres gebildet werden, entsteht die Kapitalrücklage durch "von außen" in die Kapitalgesellschaft kommende Zahlungen. Werden Anteile von Aktien über dem Nennwert ausgegeben, dann entsteht ein Agio (=Aufgeld), das den Kapitalrücklagen zugeführt wird.
Gewinnrücklagen stammen aus dem Ergebnis des laufenden oder einen früheren Geschäftsjahres, sind also nicht ausgeschütteter Gewinn. Sie sind im Unternehmen selbst gebildetes Eigenkapital. Das Aktiengesetz verlangt, dass jährlich mindestens 5 % des Jahresüberschusses (Reingewinns) der gesetzlichen Rücklage zugefürt wird, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen (§ 150 Abs. 2 AktG).
Stille Rücklagen oder stille Reserven werden in der Bilanz nicht ausgewiesen, sind aber tatsächlich existierendes Vermögen und Kapital. Dies führt dazu, dass die Summe der vorhandenen Werte im Unternehmen größer ist als die Bilanzsumme. Stille Rücklagen entstehen durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Überbewertung der Passiva. Die Auflösung stiller Reserven erfolgt beim Verkauf der betreffenden Anlagegüter. Der Verkaufspreis des Gutes liegt über seinem Buchwert.
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