Tabaksteuer

Der Tabaksteuer unterliegen so genannte Tabakwaren, das sind Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak, gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. Unter Rauchtabak versteht man Pfeifentabak und Feinschnitt.

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