US-GAAP

Nach der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) sind Jahresabschlüsse in den USA nach den so genannten "Generally Accepted Accounting Principles" (GAAP) zu erstellen.

Der Zielkonflikt zwischen Investoreninteressen und Gläubigerschutz wird in der US-Rechnungslegung wie in den IAS zugunsten des Investors am Kapitalmarkt entschieden. Der periodengerechte Erfolgsausweis ist das wichtigste Kriterium der Rechnungslegung. Die Unterschiede zwischen US-GAAP und IAS halten sich in Grenzen, weil beide von der gleichen Rechnungslegungsphilosophie ausgehen.

Geschäftsvorfälle sind dabei nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung zu bilanzieren und darzustellen. US-GAAP und IAS verlangen in der Segmentberichterstattung detaillierte Angaben nach Geschäftsfeldern und Regionen. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach Cash-flows aus laufender Geschäftstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit anzugeben.

Ein Jahresabschluss nach US-Normen oder den IAS-Normen kann weniger manipuliert werden als ein deutscher Jahresabschluss. Während es bei den Rückstellungen im HGB einen sehr großen Ermessensspielraum gibt, dürfen nach US-GAAP und nach IAS Rückstellungen nur für Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet werden. Sie müssen zudem wahrscheinlich und vernünftig sein. Die Bilanzposition "latente Steuern" hat eine größere Bedeutung, da es in den USA eine deutliche Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz gibt.

Die Rechnungslegung nach IAS ist für europäische Unternehmen einfacher und weniger zeitaufwändig als es eine Rechnungslegung nach den US-Normen wäre. Viele Großunternehmen in Europa und Japan erstellen deshalb den Einzelabschluss im Sinne der jeweiligen nationalen Rechnungslegung und den Konzernabschluss nach IAS.

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