Verständigungsverfahren
Das (zwischenstaatliche) Verständigungsverfahren dient zur Beseitigung von Schwierigkeiten, die sich aus der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Ziel ist es dabei, durch Absprache zwischen den Finanzbehörden der beteiligten Vertragsstaaten eine abkommensgerechte Besteuerung zu erreichen und damit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Häufigste Anwendungsfälle sind: Wohnsitz- und Ansässigkeitsprüfung, Grenzgängerproblematik, Einkunftsabgrenzung bei verbundenen Unternehmen, Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte und die Ermittlung der Betriebsstätteneinkünfte, Anwendung der 183-Tage-Regel. Der Steuerpflichtige selbst ist an diesem Verfahren nicht unmittelbar beteiligt und hat daher auch keinen Einfluss auf das Zustandekommen und den Inhalt einer etwaigen Absprache zwischen den zuständigen Steuerbehörden. Der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist bei der beteiligten Finanzverwaltung zu stellen. In Deutschland wird das Verfahren regelmäßig vom Bundesfinanzministerium geführt.
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