Abgeltungsteuer

Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht. Die Abgeltungsteuer ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt werden soll. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Damit wird für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt. Das Gesetz zur Abgeltungsteuer wurde im Frühjahr 2007 im Rahmen der Unternehmensteuerreform im Deutschen Bundestag beraten.

Mit dieser Steuer wird auf Kapitalerträge eine einheitliche Steuer von 25 % erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Somit sind die individuellen Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuerbescheid wird diese Steuer direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen.

Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann also wählen, ob man nach der neuen Abgeltungsteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, werden das ale Verfahren wählen, diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.

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