Anlagen im Bau
Anlagen im bau sind Gebäude, sonstige Bauten, Maschinen, Transportanlagen und andere Anlagegüter, deren Herstellung noch nicht beendet ist. Keine Rolle spielt es, ob die Herstellung durch das eigene oder ein fremdes Unternehmen erfolgt. Alle entstehenden Aufwendungen werden vorübergehend auf dem Konto "Anlagen im Bau" erfasst und aktiviert.
Anlagen im Bau werden am Bilanzstichtag, sofern die Herstellung noch nicht abgeschlossen ist, in der Schlussbilanz gesondert im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Damit wird auch deutlich, dass die Anlagen im Bau nicht der Abschreibung unterliegen.
Ist die Anlage fertiggestellt, dann werden die auf das Konto "Anlagen im Bau" übertragenen Aufwendungen auf das entsprechende Anlagekonto umbebucht und aktiviert, z. B. Gebäude. Das betreffende Anlagekonto zeigt die Herstellungskosten des neuen Aggregates. Sie sind die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA). Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist maßgebend für den Beginn der Abschreibung.
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