Ansässigkeit

Eine Person gilt in einem Staat als ansässig, wenn sie entweder dort eine Wohnung zur Nutzung zur Verfügung hat (Wohnsitz) oder sich dort für einen gewissen Zeitraum, meistens mehr als 6 Monate, aufhält (Gewöhnlicher Aufenthalt). Dabei existieren in den einzelnen Staaten jeweils gesonderte steuerliche Vorschriften, die den Begriff "Wohnsitz" bzw. "Gewöhnlicher Aufenthalt" genauer definieren. Im Falle Deutschlands sind dies die §§ 8 und 9 der Abgabenordnung.

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