Anschaffungskosten

Gekaufte Anlagegüter sind zu den Anschaffungskosten zu erfassen. Anschaffungskosten sind der Kaufpreis des Anlagegutes zuzüglich Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Montagekosten. Es sind die Nettopreise anzusetzen, die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer zu berücksichtigen.

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