Anzahlungen auf Anlagen
Geleistete Anzahlungen auf Anlagen sind vertragsmäßige Vorausleistungen. Solche Vorschusszahlungen sind häufig bei:
- Bauvorhaben, infolge der langen Ausführungszeit
- Anlagegütern, die eine Sonder- oder Spezialanfertigung erfordern
- Anlagegütern aus dem Ausland
Geleistete Anzahlungen liegen vor, sobald der Auszahlungsbetrag nicht mehr im Vermögen des Abnehmers ist, z. B. Zahlung durch Scheck und Wechsel, Überweisung, Belastung des Bankkontos.
Anzahlungen auf Anlagen werden wie "Anlagen im Bau" gesondert geführt und in der Bilanz im Sachvermögen ausgewiesen als "Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen". Das Konto "Anzahlungen auf Anlagen" wird über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, wenn das Anlagegut am Bilanzstichtag noch nicht im Unterenhmen ist.
Geleistete Anzahlungen sind wie Forderungen zu bewerten. Der gezahlte Betrag gilt, solange mit einer planmäßigen Abwicklung des Auftrags zu rechnen ist.
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