Bewertungsgrundsätze
Im Handelsrecht und im Steuerrecht gibt es Bewertungsgrundsätze, die den Bilanzierenden informieren, mit welchen Wertansätzen er Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz ausweisen muss.
Der Jahresabschluss soll nach Handelrecht dem Gläubiger des Unternehmens einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Eine niedrige Bewertung des Vermögens dient dem Gläubigerschutz, da die Vermögenssubstanz nicht besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Eine möglichst hohe Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen hat zur Folge, dass das Haftungspotential der Gesellschaft nicht günstiger erscheint, als es in Wirklichkeit ist. Eine Höherbewertung der Schulden und eine Abwertung von Vermögensgegenständen führt zu einem niedrigeren Jahresgewinn und damit auch zu einem geringeren Eigenkapital. Die Gläubigerschutzvorschriften berücksichtigen in gewisser Hinsicht auch die Teilhaberschutzinteressen.
Die steuerlichen Bewertungsvorschriften sind vom Handelsrecht abgeleitet, allerdings sind Korrekturen notwendig. Das Steuerrecht willeine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Erträge. Eine zu starke Senkung der Gewinne wird durch eine Einengung der Entscheidungsspielräume in der Bewertung erreicht.
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