Funktionsverlagerung

Von einer Funktionsverlagerung spricht man, wenn etwa Fertigung oder Vertrieb, die bisher in Deutschland erledigt wurden, inklusive der dazugehörigen Gewinnchancen ins Ausland verlagert werden. Ab 2008 werden hier nicht nur die übertragenen Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Waren,  sondern auch der Ertragswert der Gewinnchancen (so genanntes Transferpaket) besteuert

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