Geschäftsleitung

Geschäftsleitung ist gemäß § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Unter "geschäftlicher Oberleitung" einer Kapitalgesellschaft ist die sogenannte laufende Geschäftsführung zu verstehen. Zu ihr gehören die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt, und solche organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft gehören ("Tagesgeschäfte"). Nicht zu ihr gehören die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik und die Mirwirkung der Gesellschafter an ungewöhnlichen Maßnahmen oder an Entscheidungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung.

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