Herstellungskosten
Herstellungskosten sind die Kosten, die dem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können. Sie sind ein Begriff des Handelsrechts und des Steuerrechts und sind nicht identisch mit den in der Industriekalkulation verwendeten "Herstellungskosten". Erworbene Anlagegüter sind zu den Anschaffungskosten zu bewerten, während die Herstellungskosten Wertmaßstab für die im Unternehmen hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sind. Selbst erstellte Anlagen sowie fertige und unfertige Erzeugnisse sind in der Bilanz zu den Herstellungskosten auszuweisen.
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