Jahresabschluss
Kaufleute müssen zum Beginn eines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss erstellen (§ 242 HGB). Bilanz und G+V-Rechnung bilden den Jahresabschluss bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften. Der Jahresabschluss der AG und der GmbH umfasst zusätzlich einen Anhang. Mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Lagebericht für den Geschäftsbericht anfertigen. Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist von externen Prüfern zu kontrollieren. Der Jahresabschluss soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Jahresabschluss dient der Rechenschaftslegung und soll bestimmte Personengruppen informieren.
Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) umfasst zusätzlich einen Anhang, in dem einzelne Bilanzpositionen näher zu erklären sind. Der Anhang bildet mit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit (§ 264 Abs. 1 HGB).
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