Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf in das deutsche Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben. Die Kaffeesteuer wird bereits beim Hersteller auf nachgelagerten Handelsstufen oder beim Importeur erhoben.
HPS wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und hat das Qualitätssiegel des Steuerberaterverbandes erhalten » mehr erfahren
© 2012 - HPS Steuerberatungsgesellschaft mbH
» Impressum » Weiterempfehlen





