Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeugsteuer wird für Fahrzeuge fällig, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.
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