Lagebericht
Kapitalgesellschaften müssen zum Jahresabschluss einen Lagebericht anfertigen, in dem der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens erläutert werden. Der Lagebericht soll durch weitere Informationen eine bessere Gesamtbeurteilung des Unternehmens ermöglichen. Dem Leser soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesellschaft vermittelt werden. Auf Vorgänge von besonderer Bedeutung während des Geschäftsjahres ist hinzuweisen, auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens ist einzugehen, auch über die Forschung und Entwicklung ist zu berichten.
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