Lohnnebenkosten
Unter Lohnnebenkosten werden zunächst die Beiträge zur Sozialversicherung, also Renten- Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, verstanden. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Für Kranken- und Pflegeversicherung sind die Beiträge der Arbeitnehmer etwas höher. Aus Sicht des Arbeitgebers fallen unter Lohnnebenkosten zusätzlich gesetzliche oder tarifbedingte Zusatzleistungen, wie z.B. Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt oder freiwillige Leistungen an, wie etwa Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.
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