Mittelpunkt der Lebensinteressen
Hat eine Person in zwei Staaten ständige Wohnstätten,so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Die persönlichen Beziehungen umfassen die gesamte private Lebensführung. Dazu gehören neben familiären und gesellschaftlichen auch kulturelle und politische Beziehungen; wirtschaftliche Beziehungen bestehen vor allem zu örtlich gebundenen Tätigkeiten, Einnahmequellen und Vermögensgegenstände (z. B. eigenes Haus). Bestehen engere persönliche Beziehungen zum einen Staat, liegen hingegen die Einnahmequellen und damit die wirtschaftlichen Beziehungen vorrangig im anderen, kommt es darauf an, welcher Ort für den Steuerpflichtigen der bedeutungsvollere ist. Nach dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen haben im Zweifel stets die persönlichen Beziehungen Vorrang.
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