Rechnungsabgrenzungsposten
Sie grenzen Buchungsvorgänge voneinander ab, wenn Aufwendungen und Ausgaben sowie Erträge und Einnahmen in unterschiedliche Geschäftsjahre fallen. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden wie Abschreibungen und Rückstellungen zur genauen Ermittlung des Vermögens und der Schulden am Bilanzstichtag und des periodengerechten Ergebnisses benötigt.
Die erforderliche Erfolgsabgrenzung erfolgt durch Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Zahlungen gebildet, die vor dem Bilanzstichtag für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag geleistet werden. Es besteht nach § 250 Abs. 1 HGB eine Aktivierungspflicht für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, z. B. Zinsen, Mieten, Honorare, Versicherungen, Kfz-Steuern.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vorgenommen, die vor dem Bilanzstichtag für Leistungen der kommenden Periode empfangen wurden. Die Leistungen erfolgen also erst eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag, die Einnahme hingegen in der alten Periode. Dieser Zeitraum kann auch mehrere Jahre umfassen. Typische Beispiele sind Vorauszahlungen von Kunden für Zinsen oder die Miete von Mietern. Das Unternehmen hat damit am Bilanzstichtag eine Leistungsverpflichtung, es liegt eine Verbindlichkeit vor.
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