Schaumwein und Zwischenerzeugnissteuer

Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf Schaumwein erhoben. Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet. Ihr Aufkommen steht dem Bund zu. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Steuer ist das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG).

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