Sonderposten mit Rücklageanteil
Sonderposten mit Rücklageanteil können aufgrund steuerlicher Vorschriften gebildet werden. Sie stehen auf der Passivseite der Bilanz und sind nur bedingt Eigenkapital, weil sie bei ihrer Auflösung zu versteuern sind.
HPS wurde nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und hat das Qualitätssiegel des Steuerberaterverbandes erhalten » mehr erfahren
© 2012 - HPS Steuerberatungsgesellschaft mbH
» Impressum » Weiterempfehlen





