Treaty Shopping

Treaty Shopping liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger sich die Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens verschafft, ohne in dem betreffenden Land ansässig zu sein. Obwohl der Steuerpflichtige eigentlich nicht zur Inanspruchnahme der Abkommensvergünstigungen berechtigt ist, kann er diese z. B. durch die Zwischenschaltung einer Person oder Gesellschaft in Anspruch nehmen und sich somit gewissermaßen in das Abkommen "einkaufen" (=shopping). Derartige Gestaltungen werden von den meisten Staaten jedoch als rechtsmissbräuchlich angesehen und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet.

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