Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt,  wird von einem Verkäufer für einen getätigten Umsatz durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an die Finanzbehörden abgeführt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Letzterer wird unter anderem auf Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher sowie künstlerische Leistungen angewandt.

Als Verbraucherabgabe ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Endverbraucher, dem Konsumenten, getragen wird. Technisch wäre es jedoch nicht möglich, die Umsatzsteuer beim Verbraucher zu erheben. Schuldner der Umsatzsteuer sind deshalb die Unternehmer, die ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen und damit einen Umsatz ausführen.  Ihm obliegt es, die Umsatzsteuer auf die Empfänger seiner Leistungen als Bestandteil der Preise abzuwälzen. Vielfach machen die Unternehmer dies offenkundig, indem sie die Umsatzsteuer in ihrer Rechnung bei steuerpflichtigen Umsätzen gesondert ausweisen. In Rechnungen an andere Unternehmer und an juristische Personen sind sie zum offenen Steuerausweis sogar verpflichtet. Weil die Umsatzsteuer vom Konsumenten auf dem Umweg über den Unternehmer erhoben wird, zählt sie zu den indirekten Steuern. In der Praxis hat jeder Unternehmer eine Vielzahl so genannter Vorumsätze, z.B. durch den Kauf von Maschinen oder Dienstleistungen, die er für sein Unternehmen benötigt. Die Verrechnung der aus den Vorumsätzen resultierenden Umsatzsteuer (der Vorsteuer) wird im Rahmen der monatlich bzw. vierteljährlich von den Unternehmern abzugebenden Voranmeldungen vorgenommen.

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