Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 EStG). Das heisst, Steuerinländer sind mit dem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Für ausländische Einkünfte oder Vermögensteile werden aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund nationaler Bestimmungen Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigungen gewährt.

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